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   BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10   

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https://dejure.org/2011,960
BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10 (https://dejure.org/2011,960)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2011 - X ZR 55/10 (https://dejure.org/2011,960)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2011 - X ZR 55/10 (https://dejure.org/2011,960)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Regenentlastung

    § 25 Nr 5 S 1 VOB/A 2002, § 25 Nr 5 S 1 VOB/A 2006, § 16 Abs 8 VOB/A 2009, EWGRL 37/93, EGRL 18/2004
    Vergabeverfahren: Grenzüberschreitendes Interesse an einem öffentlichen Auftrag; Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten - Regenentlastung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Vergaberecht; Prüfung des grenzüberschreitenden Interesses; Anforderungen des Unionsrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen eines grenzüberschreitenden Interesses an einem öffentlichen Auftrag

  • forum-vergabe.de

    Wann liegt ein grenzüberschreitendes Interesse vor? Zulässige Vorgaben für Nebenangebote

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Grenzüberschreitendes Interesse an einem öffentlichen Auftrag; Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten - Regenentlastung

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Grenzüberschreitendes Interesse an einem öffentlichen Auftrag; Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten - Regenentlastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Bestehen eines grenzüberschreitenden Interesses an einem öffentlichen Auftrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestanforderungen an Nebenangebote im Unterschwellenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regenentlastung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unterhalb der Schwelle keine inhaltlichen Mindestbedingungen für Nebenangebote!

Besprechungen u.ä. (3)

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Mehr Rechtsschutz bei Vergaben außerhalb des Kartellvergaberechts" von RA Nora Emme und RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, original erschienen in: NZBau 2012, 216 - 218.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Wann besteht an einem Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse? (IBR 2011, 708)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine technischen Mindestanforderungen an Nebenangebote im Unterschwellenbereich! (IBR 2011, 709)

Sonstiges

  • heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Projekt erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1415
  • NZBau 2012, 46
  • WM 2012, 765
  • BauR 2012, 552
  • VergabeR 2012, 26
  • ZfBR 2012, 25
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
    aa) Öffentliche Auftraggeber haben das Primärrecht der Europäischen Union nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Unterschwellenbereich zu beachten, sofern ein grenzüberschreitendes Interesse am Auftrag zu bejahen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2010, 469 Rn. 22 mwN - Serrantoni).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es stets Sache des nationalen Gerichts, alle maßgeblichen Gegebenheiten, die den fraglichen Auftrag betreffen, eingehend zu würdigen, um festzustellen, ob im Einzelfall ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. EuGH, VergabeR 2010, 469 Rn. 25 mwN).

    Hier müssen öffentliche Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aber das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und sonst die "grundlegenden Vorschriften" des Unionsrechts beachten (EuGH, aaO Rn. 20), insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2009, 469 Rn. 23 - Serrantoni).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
    Nur eine Erläuterung in den Vergabeunterlagen ermögliche den Bietern in gleicher Weise die Kenntnis von den Mindestanforderungen, die ihre Änderungsvorschläge erfüllen müssten, um vom Auftraggeber berücksichtigt werden zu können und sei aus Transparenzgründen im Interesse der Gleichbehandlung der Bieter hinreichend (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - C-421/01, VergabeR 2004, 50 Rn. 26 ff. - Traunfellner).

    Deshalb mögen die Verpflichtungen aus Art. 19 BKR und 24 VKR zur Vorgabe von Mindestanforderungen bei der Beschaffung vergleichsweise homogener Güter unproblematisch sein, wie etwa in dem vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Fall, in dem in den Vergabeunterlagen für die Ausführung einer Straßendecke außerhalb von Autobahnbrücken eine zweischichtige Betondecke mit Oberbetonqualität vorgeschrieben war und es um die Frage ging, ob das Angebot einer aus Bitumenmaterial gefertigten Asphaltdecke qualitativ gleichwertig war (EuGH, VergabeR 2004, 50 Rn. 8, 12 - Traunfellner).

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch stünde der Klägerin nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011  X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703 Rn. 11 ff.  Rettungsdienstleistungen II, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) zu, wenn die Beklagte ihre gegenüber den Teilnehmern am Vergabeverfahren bestehenden Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 in Verbindung mit § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB) dadurch verletzt hätte, dass sie die Nebenangebote der Mitbewerber der Klägerin gewertet hat, obwohl sie in den Vergabeunterlagen keine Mindestanforderungen im Sinne von Art. 19 Abs. 1 und 2 BKR festgelegt und erläutert hatte.
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
    b) Soweit die Revision geltend macht, das Nebenangebot 6 sei ausschlussreif, weil dort die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen sei, hat der Senat bislang nicht entschieden und erschiene zweifelhaft, ob der Preisbestandteil der Umsatzsteuer, deren Höhe gesetzlich feststeht, einen in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Preis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005  X ZR 243/02, NZBau 2005, 594), dessen versäumte Angabe zum Angebotsausschluss führen müsste.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unterscheiden sich der Ober- und der Unterschwellenbereich dadurch, dass der Erstere den in den Vergabekoordinierungsrichtlinien detailliert vorgesehenen, besonderen und strengen Regeln unterliegt, die im Bereich unterhalb des jeweils einschlägigen Schwellenwerts, der auch im Streitfall nicht erreicht worden ist, nicht gelten (EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147 und 148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 19  SECAP und Santoroso).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    aa) Die Zulassung von Nebenangeboten soll das unternehmerische Potenzial der für die Deckung des Vergabebedarfs geeigneten Bieter dadurch erschließen, dass der Auftraggeber Alternativlösungen vorgeschlagen bekommt, die er selbst nicht hätte ausarbeiten können, weil seine Mitarbeiter naturgemäß nicht in allen Bereichen über so weitreichende Fachkunde wie die Bieter verfügen (BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, VergabeR 2012, 26 - Regenentlastung).

    Dieser würde aber häufig hinter den Möglichkeiten der regelmäßig fachlich besser instruierten Anbieterseite zurückbleiben, so dass deren Potenzial zum Teil ungenutzt bliebe (vgl. BGH, VergabeR 2012, 26 Rn. 19 - Regenentlastung).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15

    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von

    a) Die Formulierung von Mindestanforderungen ist, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, VergabeR 2012, 26 - Regenentlastung) nicht erforderlich.
  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Mit der Teilnahme an einem Vergabeverfahren entsteht zwischen dem Auftraggeber und einem (potentiellen) Bieter ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das darauf gerichtet ist, dass die Vergabestelle ihr obliegende Pflichten betreffend die Durchführung des Vergabeverfahrens einhält (vgl. allg. BGH, Urt. v. 30. Aug. 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 9 ff.; Urt. v. 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, juris).

    Sie haben dabei das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die "grundlegenden Vorschriften" des Unionrechts zu beachten, zu denen insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz zählen (BGH, Urt. v. 30. Aug. 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 12, 14; OLG Düsseldorf, a. a. O., Tz. 41, jew. m. w. N.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof betreffend die Transparenz bei der Zulassung von Nebenangeboten erkannt, dass die aus den europäischen Richtlinien sich aus Transparenzgründen ergebenden "hohen Anforderungen" an die Qualität der Vergabeunterlagen Ausdruck der Besonderheit und Strenge der in den Anwendungsbereich der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien fallenden Vergabeverfahren sind und nicht ohne weiteres mit den aus dem Primärrecht der Union herzuleitenden Anforderungen gleichgesetzt werden können (Urt. v. 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 16).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 56/15

    Anforderungen an die Vergabe eines Vertrages über spezialisierte ambulante

    Die zu vergebenden Leistungen, gleichviel, ob es sich um nachrangige Dienstleistungen oder um freiberufliche Leistungen handelt, haben ihres Auftragswerts wegen eine eindeutige Binnenmarktrelevanz, so dass das Auftragsvorhaben zur Herstellung eines aus den Grundfreiheiten des AEU-Vertrags abzuleitenden angemessenen Grades an Öffentlichkeit in jedem Fall unionsweit vorab hat bekanntgemacht werden müssen (OLG Düsseldorf 28.3.2012 - VII-Verg 37/11; BGH NZBau 2012, 46 - Regenentlastung).
  • BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19

    Vergabesperre

    Im Übrigen hat der öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, an denen ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, die grundlegenden Vorschriften des Unionsrechts zu beachten, insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147/06 und C-148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 20 ff. - SECAP und Santorso; EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2010, 469 Rn. 23 - Serrantoni; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Rn. 14 - Regenentlastung).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2015 - 1 U 87/15

    Primärrechtsschutz gegen einen Zuschlag im Vergabeverfahren: Pflicht der

    Hieran wird festgehalten, zumal andere Oberlandesgerichte auch so entschieden haben und die h. M. in der Kommentarliteratur das ebenso sieht (BGH NZBau 2012, 46; OLG Düsseldorf NZBau 2012, 518, 521; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. Rn. 68 zu § 100 GWB).
  • OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19

    Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

    Es kommt hinzu, dass nach dem Transparenzgrundsatz hohe Anforderung an die Qualität der Vergabeunterlagen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2011, X ZR 55/10, NZBau 2012, 46 Rdn. 16), die also klar, genau und eindeutig formuliert sein sollen, um den Bietern zu ermöglichen, sie zu verstehen und in gleicher Weise auszulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.01.2016, Verg 13/15, BeckRS 2016, 121692 Rdn. 64).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Danach ist es Sache des Tatsachengerichts, alle maßgeblichen Umstände, die die Vergabe der Dienstleistungskonzession betreffen, zu ermitteln (§ 86 Abs. 1 VwGO) und eingehend zu würdigen, um festzustellen, ob im Einzelfall ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse vorliegt (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 34 und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 48; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10 - WM 2012, 765 Rn. 12).
  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    Es gelten aber bei Ausschreibungen mit grenzüberschreitendem Interesse die allgemeinen Grundsätze des AEUV (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 43; Röwekamp a. a. O. Rdnr. 18, 26).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

    Dazu ist eine Prognose darüber anzustellen, ob die Dienstleistungskonzession nach dem Auftragswert und den konkreten Marktverhältnissen, das heißt im Hinblick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge angesichts ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter, speziell solche aus den Niederlanden, interessant ist (siehe zum Ganzen: BGH, Urteil vom 30. August 2011, X ZR 55/10 "Regenentlastung", VergabeR 2012, 26ff m.w.N., siehe auch: VG Mainz, Beschluss vom 30. August 2010, 6 L 849/10.MZ, NZBau 2011, 60ff).
  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

  • OLG Nürnberg, 26.05.2015 - 1 U 1430/14

    Vergabeverfahren: Keine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Zuschlagskriterien im

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt

  • VK Saarland, 22.08.2013 - 1 VK 06/13

    Verletzung von Bieterrechten als Folge aus einem Verstoß gegen die Vorschriften

  • VK Sachsen-Anhalt, 10.01.2019 - 3 VK LSA 73/18

    Vergabeverfahren: Anspruch auf inhaltliche Bewertung eines Nebenangebotes;

  • VK Sachsen, 13.02.2017 - 1/SVK/032-16

    Auf eine Mindestbedingung kann nicht nachträglich verzichtet werden!

  • VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2016 - 3 VK LSA 77/15

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot;

  • VK Sachsen-Anhalt, 26.06.2014 - 3 VK LSA 47/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Niedrigster Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium

  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/044-19

    Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!

  • VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22

    Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.06.2016 - 3 VK LSA 14/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Wertung von Nebenangeboten bei dem Preis als

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